Benutzungsordnung
Vermietung der Kirche
Die Kirche wird nur zur Verfügung gestellt für Anlässe, die mit der eigentlichen Zweckbestimmung dieses Raumes
als Gotteshaus vereinbart sind, z.B. religiöse Anlässe, Hochzeiten, Konzerte.
Die alltäglichen Gottesdienste und die Gottesdienste für die Studenten des Kollegiums fallen nicht unter die
Bestimmungen dieses Reglements.
Die Vermietung der Kirche darf nur im Einverständnis mit dem vom Bischof ernannten Kirchenrektor erfolgen.
Die für die Feier des Gottesdienstes notwendigen Utensilien (Messgewänder, Kelche etc.) und die kleine Orgel im
Chor sind Eigentum der Kirchenstiftung. Über ihre Verwendung sowie über die Benutzung der Sakristei und der
Altäre entscheidet der Kirchenrektor.
Für die Festlegung des Mietpreises werden folgende Kategorien von Anlässen unterschieden:
A: | Messfeiern, Andachten, Hochzeiten |
B: | Jugendkonzerte ohne Eintritt und Anlässe des Kollegiums (inkl. Pfingstkonzert des Vereins Freunde des Briger Kollegiums) und Veranstaltungen für wohltätige Zwecke |
C: | Konzerte ohne Eintritt |
D: | Konzerte mit Eintritt |
Für die Vermietung gelten folgende Ansätze:
Kat. | Nebenkosten | Grundpauschale Infrastruktur |
|---|---|---|
A | jeweils gemäss Absprache mit dem Kirchenrektor | |
B | jeweils gemäss Absprache mit dem Rektorat | |
C | 200.-- | 200.-- |
D | 400.-- | 400.-- |
Die Montage und Demontage der Bühne sind in der Miete nicht inbegriffen. Die Kosten der Montage- undDemontagearbeiten gehen zu Lasten des Mieters (vergleiche Reservierungsplan).Zusätzliche Kosten vergleiche Reservierungsplan.Der spezielle Blumenschmuck und spezifische Dekorationen sind Sache des Mieters.Die Benutzung der grossen Orgel zu Übungs- und Konzertzwecken wird in einem speziellen Anhang zu diesemReglement geregelt.Die Abwartskosten werden in jedem Fall separat berechnet.Reservationsanfragen sind schriftlich an das Sekretariat des Kollegiums Spiritus Sanctus Brig zu richten(sekretariat@spiritus.ch ).
Reservierungsplan
Orgelbenutzung
Gemäss Weisungen des Staatsrates bezüglich der grossen Orgel in der Kirche des Kollegiums Spiritus Sanctus Brig vom 20. Dezember 1995.
Der Titularorganist entscheidet, wer auf der grossen Orgel spielen darf. Er übernimmt diesbezüglich die Verantwortung.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Titularorganisten, Herrn Hilmar Gertschen, 3904 Naters.
(Tel-Nr. 027/923 29 60 oder hilmargertschen@bluewin.ch)
